Berufsverband Information Bibliothek e.V.


Tarifverträge für Angestellte des Bundes

AKTUELL: Erläuterung zur Tarifeinigung Bund & VKA vom 31.März 2012

Tarifverträge für Beschäftigte beim Bund

Vergütungsordnung für Angestellte beim Bund

Im TVöD sind noch keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften vereinbart worden. Vielmehr gelten nach § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund bis zum Inkrafttreten einer Entgeltordnung des TVöD die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte (§§ 22 und 23 BAT/BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, Anlage 1a zum BAT) übergangsweise nach den Maßgaben des § 17 TVÜ-Bund fort. Zu diesen Maßgaben gehört u.a., dass Aufstiege im Geltungsbereich des TVöD nicht mehr stattfinden.

Auszubildende beim Bund



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