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Tarifverträge für Angestellte der Kommunen

AKTUELL: Erläuterung zur Tarifeinigung Bund & VKA vom 31.März 2012

Tarifverträge für Beschäftigte in Kommunen (VKA)

Vergütungsordnung für Angestellte in den Kommunen

Im TVöD sind noch keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften vereinbart worden. Vielmehr gelten nach § 17 Abs. 1 TVÜ bis zum Inkrafttreten einer Entgeltordnung des TVöD die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte (§§ 22 und 23 BAT/BAT-O einschließlich der Vergütungsordnung, Anlage 1a zum BAT) übergangsweise nach den Maßgaben des § 17 TVÜ fort.

 

Auszubildende in den Kommunen



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