Vereinsausschuss
Der Vereinsausschuss berät und beschließt über alle wichtigen berufspolitischen Fragen und über alle Vorhaben, mit denen sich der Verein an die Öffentlichkeit wendet, und wirkt mit bei Vorhaben und Planungen des Vorstands. Der Vereinsausschuss tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
Stimmberechtigte Mitglieder:
- alle Vorstandsmitglieder,
- je ein(e) Vertreter(in) jeder Landesgruppe,
- je ein(e) Vertreter(in) jeder Kommission,
- der / die Vertreter(in) von Bibliothek International,
Nicht stimmberechtigten Mitglieder:
- ein(e) Bearbeiter(in) des BuB-Vereinsteils,
- der Geschäftsführer.
Der Vereinsausschuss ist zuständig für
- die Einberufung und Auflösung von Kommissionen,
- den Ausschluss von Mitgliedern bei vereinsschädigendem Verhalten.
Der Vereinsausschuss beschliesst über
- Vorlagen und Berichte, die der Vorstand der Mitgliederversammlung zuzuleiten gedenkt,
- Vorlagen und Berichte, die der Vorstand und der Vereinsausschuss außerhalb der Beratung der Mitgliederversammlung vorträgt,
- den jährlich vom Vorstand vorzulegenden Wirtschaftsplan,
- die Delegierung von Vereinsmitgliedern in Gremien,
- Ort und Zeitpunkt der Jahrestagung,
- Einrichtung von Landesgruppen abweichend vom Regelfall nach § 6 Satz 1 und Änderungen hierzu.