1. Ich habe ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem anderen Fachgebiet und großes Interesse an einem Beruf/einer Tätigkeit im Bereich Bibliothekswesen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Mit einer der folgenden zusätzlichen bibliothekarischen Qualifikation haben Sie die Möglichkeit im Bereich des wissenschaftlichen Dienstes in Bibliotheken zu arbeiten:

  • ein kostenpflichtiges, berufsbegleitendes postgraduales Masterstudiums im Bibliotheks- und Informationsbereich z. B. an der Humboldt-Universität Berlin und der TH Köln mit einer Mischung aus Präsenz- und Selbststudiumsphasen.
  • ein Bibliotheksreferendariat als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Die Referendariatsstellen werden direkt von den ausbildenden Bibliotheken oder der Einstellungsbehörde ausgeschrieben. Die Bewerber*innen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, die für Landesbeamte von Bundesland zu Bundesland variieren können.
  • ein Volontariat, das in Sachsen und Thüringen anstelle des Bibliotheksreferendariats angeboten wird. Es gleicht im Ausbildungsablauf dem Referendariat, nur das für die Zeit des Volontariats ein Angestelltenverhältnis besteht.
     

Informationen zum Berufsbild des wissenschaftlichen Bibliothekars: https://www.bib-info.de/ausbildung/berufsbilder/wissenschaftliche-bibliothekare-bibliothekarinnen/

Informationen zu den verschiedenen Qualifikationen: https://www.bib-info.de/ausbildung/ausbildungsgaenge/studium-master/ und http://www.vdb-online.org/kommissionen/qualifikation/ausbildungsinfo/

2. Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Bereich. Was muss ich tun um in einen bibliothekarischen Ausbildungsberuf zu wechseln?

Den Abschluss als Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (FaMI), Fachrichtung Bibliothek können Sie über eine reguläre dreijährige Ausbildung, die unter bestimmten Bedingungen auf 2 Jahre verkürzt werden kann, oder über eine Umschulungsmaßnahme erreichen.

Informationen siehe https://www.bib-info.de/ausbildung/ausbildungsgaenge/fami/. Ausbildende Bibliotheken finden Sie in der Datenbank der Ausbildungsstätten, Praktikumsstätten und Studienmöglichkeiten im Bereich Archiv, Bibliothek, Dokumentation (DAPS).

Informationen zur Förderung einer Umschulungsmaßnahme erteilt die Arbeitsagentur (siehe auch https://ratgeber-umschulung.de/kostentraeger/arbeitsagentur/) .

3. Ich arbeite seit mehreren Jahren als ungelernte Kraft in einer Bibliothek. Wie kann ich einen Abschluss als FaMI erreichen?

Neben der regulären 3jährigen FaMI-Ausbildung, die unter bestimmten Bedingungen auf 2 Jahre verkürzt werden kann, besteht gemäß § 45 (2) Berufsbildungsgesetz für Bibliotheksmitarbeiter*innen mit mindestens 4 ½ Jahren Berufserfahrung im Bibliotheksbereich die Möglichkeit einer Externenprüfung. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann im Selbststudium oder in einem speziellen Vorbereitungskurs erfolgen. Diese werden z. Zt. vom Hessischen Verwaltungsschulverband in Frankfurt am Main und an der FU Berlin angeboten.

Informationen zu den Lehrgängen:
https://www.hvsv.de/seminar/fm-80-85-0000-2001/vorbereitungslehrgang-fuer-externe-auf-die-abschlusspruefung
https://ssl2.cms.fu-berlin.de/fu-berlin/sites/weiterbildung/PM_weiterbildungsprogramm/bib/fami/index.html

4. Ich habe einen Abschluss als FaMI. Wie kann ich mich (berufsbegleitend) im Bibliotheksbereich weiterqualifizieren?

Zum Aufstieg in den Bereich des gehobenen Bibliotheksdienstes stehen ausgebildeten FaMIs mit einer entsprechenden Berufspraxis folgende berufsbegleitende, kostenpflichtige Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung:

5. Kann ich in einer Bibliothek auch ohne bibliothekarische Ausbildung arbeiten?

 

Der Quereinstieg in den Bibliotheksbereich gestaltet sich ohne entsprechende Ausbildung schwierig, da heute in den meisten Stellenausschreibungen eine bibliothekarische Ausbildung gefordert wird. Es gibt allerdings Bereiche wie z. B. in der Medienpädagogik, der Verwaltung oder der EDV, in denen je nach Bibliothek und Bewerberlage auch fachfremdes Personal eingestellt wird. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie in der Jobbörse der Agentur für Arbeit und in bibliothekarischen Jobportalen und Mailinglisten unter https://www.bib-info.de/berufspraxis/fundgrube-internet/bibl-fachinformation/jobboersen

 

6. Wo finde ich Adressen von Bibliotheken, die ein Praktikum anbieten?

Adressen von möglichen Praktikumseinrichtungen finden Sie in der Datenbank der Ausbildungsstätten, Praktikumsstätten und Studienmöglichkeiten im Bereich Archiv, Bibliothek, Dokumentation (DAPS).

7. Wo bekomme ich Werbematerial zur FaMI-Ausbildung?

 

Die BIB-Broschüre "Ich werde Informationsspezialist" mit einem Überblick über das Berufsfeld und die Ausbildungs- und Studienwege finden Sie unter dem Punkt Berufsfeld auf der Ausbildungsseite des BIB. Broschüre und Aufkleber erhalten Sie über die Geschäftsstelle unter service@bib-info.de.

 

Den Flyer der KAuB mit Informationen zum Berufsbild des FaMI können Sie hier herunterladen.

 

Im Berufenet der Arbeitsagentur finden Sie außerdem einen Steckbrief zum Herunterladen: https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/8329.pdf

 

8. Welche Voraussetzungen muss ich als Ausbilder*in erfüllen, um Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste ausbilden zu dürfen?

Nach den Regelungen im Berufsbildungsgesetz muss der/die von der ausbildenden Einrichtung bestellte Ausbilder*in persönlich und fachlich für die Berufsausbildung geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen eine entsprechende Fachausbildung (eine FaMI-Ausbildung oder ein bibliothekarisches oder informationswissenschaftliches Studium oder ein Bibliotheksreferendariat) absolviert haben, eine angemessene Zeit praktisch im Beruf tätig gewesen sein und eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt haben.

9. Muss ich als Ausbilder*in einer Bibliothek eine Ausbildereignungsprüfung ablegen und wie kann ich ggf. mich darauf vorbereiten?

Wenn Sie als für die gesamte Ausbildung verantwortliche*r Ausbilder*in benannt wurden, müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG §30) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Dies geschieht durch das Ablegen einer Ausbildereignungsprüfung. Zur Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gibt es die Möglichkeit Kurse, z. B. von der IHK oder anderen Anbietern, zu besuchen. Eine Teilnahme an so einem Ausbilderlehrgang ist auf jeden Fall empfehlenswert, da dort Inhalte vermittelt werden, z.B. rechtliche Grundlagen, die Sie so in der Praxis nicht unbedingt mitbekommen.

Ausbildende Fachkräfte in den einzelnen Bereichen/Teams einer Bibliothek benötigen keine Ausbildereignungsprüfung.

10 . Wird mein im Ausland erworbener Ausbildungs-/Studienabschluss in Deutschland anerkannt?

Hilfe finden Sie entweder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder in der Datenbank Anabin, einer Datenbank mit Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise.