Bibliothekar(in)

Berufsbild

Bibliothekare / Bibliothekarinnen arbeiten nach Abschluss eines bibliothekarischen und informationswissenschaftlichen Studiums oder einer Ausbildung als Beamter bzw. Beamtin im gehobenen Bibliotheksdienst in Bibliotheken sowohl im öffentlichen Dienst als auch im Bereich der Privatwirtschaft sowie in allen Institutionen, die Informationen beschaffen und aufbereiten. Auch eine Tätigkeit als selbstständige(r) Informationsdienstleister(in) ist denkbar.

Ihre Aufgaben liegen vor allem in der

  • Erwerbung,
  • Erschließung,
  • Langzeitarchivierung und insbesondere der
  • Vermittlung von Medien und Informationen – gleich ob in physischer oder elektronischer Form, vorliegend als Buch, elektronische Zeitschrift, Datenbank, audiovisuelle Netzpublikation oder als wissenschaftliche Primärdaten. Eine große Rolle spielen computergestützte Bibliotheksangebote, beispielsweise virtuelle Bibliotheksportale oder digital unterstützte Auskunftsformen wie Online-Tutorials oder Chats.
  • Die Entwicklung von Angeboten für spezielle Benutzergruppen,
  • Leseförderung,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die
  • Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz sind unverzichtbare Arbeitsfelder.

Bibliothekare und Bibliothekarinnen übernehmen zudem Leitungs- und Führungsaufgaben. Die Vielfalt der Aufgaben und der Verantwortungsbereiche sind in der Regel umso größer, je kleiner die Bibliothek oder Informationseinrichtung ist. Der Spezialisierungsgrad steigt in sehr großen Einrichtungen.

Schlüsselqualifikationen sind umfassende Computer- und bibliothekspädagogische Kenntnisse sowie Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Vorgänge und Methoden. Im Umgang mit Bibliothekskund(inn)en und Unterhaltsträgern ist ein sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen erforderlich. Kommunikationsfähigkeit, Organisationstalent, Flexibilität, ausgeprägte Kunden- und Serviceorientierung sowie die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten sowie auch zur Teamarbeit stellen grundlegende Qualifikationen dar. Leitungsaufgaben erfordern zudem entsprechende Führungskompetenz.

Die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst wird je nach Unterhaltsträger Bund, Land, Gemeinden durch Tarifverträge für den öffentlichen Dienst geregelt. Die Zuordnung zu den tariflichen Entgeltgruppen (EG)  hängt von dem geforderten Ausbildungs- bzw. Studienabschluss, der Komplexität der Aufgaben und dem Verantwortungsbereich ab. Berufseinsteiger(innen) mit (Fach-)Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) erhalten i. d. R. EG 9. Genaue Angaben finden Sie in den  Entgelttabellen. Bei einer Beschäftigung in der Privatwirtschaft haben Tarifverträge ebenfalls einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Vergütungen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart. Verbeamtete Bibliothekare und Bibliothekarinnen werden im gehobenen Dienst (ab A 9) beschäftigt.