Archiv: Beamtenrechtliche Grundlagen in Bund und Ländern

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Der Bund regelt das Laufbahnrecht, die Besoldung und die Altersversorgung nur für seine Bundesbeamt(inn)en. Es besteht aber ein einheitlicher Beamtenstatus in Bund und Ländern. Diese einheitlichen Grundstrukturen gibt der Bund im Beamtenstatusgesetz für die Länder und Kommunen vor. Für die Bundesverwaltung sind diese Regelungen inhaltsgleich im Bundesbeamtengesetz aufgenommen. Das Laufbahnrecht, die Besoldung und die Altersversorgung regeln die Länder für ihre Beamten eigenständig.

Wir bieten Ihnen in dieser Rubrik, soweit vorhanden, Links zu den Gesetzessammlungen der Länder sowie Direktlinks zu den wichtigsten Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung.

Bundesrecht

Landesrecht

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Literatur und Links

Das Dienstrecht des Bundes (2013)

Das Dienstrecht des Bundes : Bundesbeamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz; Kommentar / Lenders .... - 2. Aufl.. - Köln : Luchterhand, 2013. - XXXIII, 755 S.  ISBN 978-3-472-08025-1 (Kart. : EUR 59.00)

Beamten-Magazin

Die Webseite enthält umfangreiche Informationen zu für Beamte relevanten Themen wie Arbeitszeit, Aus- und Fortbildung, Beihilfe, Besoldung mit Besoldungstabellen, Laufbahn-, Nebentätigkeits-und Personalvertretungsrecht, Reisekosten etc.