Tarifverträge für Beschäftigte in Kommunen

Tarifverhandlungen 2023

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Über eine Laufzeit von 24 Monaten steigen die Tabellenentgelte am 1. März 2024 um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffendeErhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

 

Die Parteien schließen den sich aus der Anlage ergebenden „Tarifvertrag überSonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV In-flationsausgleich)“.

 

Tarifeinigung für Bund und Kommunen 2023

Tarifverhandlungen 2018

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Über eine Laufzeit von 30 Monaten steigen die Einkommen ab März 2018 im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent.

 

Tarifeinigung für Bund und Kommunen 2018

Neue Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen 2017

Materialien zur Entgeltordnung 2017

Vortragsfolien der KEB-Informationsveranstaltungen zur neuen EGO Kommunen 2017

Informationsveranstaltung zur Entgeltordnung (EGO) der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Stand: 23.10.2017

Kann man die "alten AVöB" noch verwenden?

FAQs aus Anfragen an die KEB

FAQ zur neuen Entgeltordnung der Kommunen 2017
Eine Übersicht über die häufigsten Fragen zur neuen Entgeltordnung, die uns gestellt wurden, haben wir hier zusammengestellt.

Ausführliche Artikel zur neuen Entgeltordnung für Beschäftigte der Kommunen finden Sie in BuB (7.2016. S. 376ff und 1.2017. S. 5f.), auf dem OPUS-Publikationsserver unter dem Schlagwort "Entgeltordnung" und auch in den Publikationen der Kommission.