Die Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) des BIB wirbt schon seit Monaten, dass TV-L: Höhergruppierungsanträge nur bis zum 31.12.2020 gestellt werden dürfen. Hier als Service für OPLs ein Beispiel für einen Höhergruppierungsantrag.
Die Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) des BIB wirbt schon seit Monaten, dass TV-L: Höhergruppierungsanträge nur bis zum 31.12.2020 gestellt werden dürfen. Hier als Service für OPLs ein Beispiel für einen Höhergruppierungsantrag.