Verschmelzungsbericht

Inhalt:

1. Einleitung

2. An der Verschmelzung beteiligte Vereine
2.1. vba
2.1.1. Geschichte und Entwicklung
2.1.2. Struktur
2.2. VdDB
2.2.1. Geschichte und Entwicklung
2.2.2. Struktur

3. Konzept für den Zusammenschluss

4. Bibliothekspolitische Zielsetzung des Zusammenschlusses

5. Wirtschaftliche Hintergründe des Zusammenschlusses

6. Verträge, Mitgliedschaften

Anlage zu 5: Zukünftige Einnahmen und Ausgaben des BIB

1. Einleitung

Das Bibliothekswesen hat in den vergangenen Jahren deutlich die Tendenz erkennen lassen, dass sich insbesondere gefördert durch die technologische Entwicklung die ursprünglich mehr oder minder stark voneinander abgegrenzten Bibliothekstypen und -sparten annähern und zuweilen Überschneidungen in den Aufgabenstellungen und/oder ihrer Klientel festzustellen sind. Die bisherige Vielfalt der ursprünglich vier Personalvereine machte auch die in unterschiedlichem Maße divergierenden Interessenlagen der in Bibliotheken Beschäftigten zumindest nach innen deutlich. In der Aussenwirkung führte dies eher zur Verwirrung und manchmal zu Unverständnis.

Trotz jahrzehntelanger Bemühungen mit dem Ziel eines einzigen Personalverbands und trotz intensiver Kooperation, die bilateral oder in übergeordneten Gremien stattfand, wurde insbesondere durch die Änderung der rechtlichen Bestimmungen - gemeint ist hier das Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28.10.1994 - eine Grundlage geschaffen, die, sofern der Wille zur Vereinigung gegeben ist, eine intensivere und noch effektivere Vertretung der Interessen der Mitglieder durch eine Fusionierung möglich machte. Diese Konzentration sowohl nach innen wie nach aussen ist nicht als Teil der aktuellen Fusionierungswelle bei Unternehmen negativ zu bewerten, sondern impliziert die Einsicht, dass trotz Zusammenarbeit eine Konzentrierung von Know-how in jedweder Hinsicht notwendig ist, wenn das Bibliothekswesen sich im öffentlichen Raum Gehör, Akzeptanz und Einfluss verschaffen will. Verbunden mit einer Verbesserung der Dienstleistungen für seine Mitglieder will der "Berufsverband Information Bibliothek" (BIB) seine berufspolitische Macht als einer der dann grössten europäischen bibliothekarischen Personalvereine nutzen, um die Entwicklung des Bibliotheks- und Informationswesens in der Bundesrepublik Deutschland voranzubringen.
Dennoch soll auch der gewählte Name die Offenheit für zukünftige weitere Entwicklungen sowohl in funktioneller als auch verbandspolitischer Hinsicht signalisieren.

2. An der Verschmelzung beteiligte Vereine

2.1. Verein der Bibliothekare und Assistenten e. V. (vba)

2.1.1. Geschichte und Entwicklung

Am 21.06.1949 fand in Fulda die Gründungsversammlung des "Vereins deutscher Volksbibliothekare" (VDV) statt. Damit kam nach Gründung des VDB (1900) und des VdDB (1948) der dritte Personalverein hinzu, und eine ursprüngliche Idee eines Gesamtverbandes für Personal und Institutionen war nicht zum Tragen gekommen. 1968 änderte der Verein seinen Namen in "Verein der Bibliothekare an Öffentlichen Büchereien" (VBB); 1977 erfolgte die Änderung in "Verein der Bibliothekare an Öffentlichen Bibliotheken" (VBB).

Nachdem die auf Grundlage der "Göttinger Erklärung der in der BDB zusammenarbeitenden bibliothekarischen Verbände" von 1992 aufgenommenen Verhandlungen mit dem Ziel eines Gesamtverbands Ende 1994 scheiterten, entschloss sich der VBB zumindest zur Erreichung einer kleinen Lösung, Fusionsverhandlungen mit dem "Bundesverein der Bibliotheksassistenten/innen und anderer Mitarbeiter/-innen an Bibliotheken" (BBA) aufzunehmen. Dieser war 1987 als nunmehr vierter Personalverein hinzugekommen. Die Verhandlungen konnten 1997 erfolgreich abgeschlossen und der Verschmelzungsvertrag auf den Mitgliederversammlungen in Dortmund bzw. Duisburg verabschiedet werden, so dass der "Verein der Bibliothekare und Assistenten" (vba) entstand.

Im Oktober 1998 wurden mit dem VdDB Fusionsverhandlungen aufgenommen und Ende 1999 erfolgreich abgeschlossen, deren Ergebnis nun in Leipzig als Verschmelzungsvertrag mit Satzung, Geschäftsordnung und BuB-Statut den Mitgliederversammlungen zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmen die Mitgliederversammlungen den Vorlagen zu, wäre man dem Ziel eines einzigen Personalverbandes einen wichtigen Schritt nähergekommen.

2.1.2 Struktur des vba

Ähnlich dem VdDB öffnete sich der VBB, verstärkt nach der Fusion mit dem BBA zum vba, mit seiner Satzung allen Angehörigen der bibliothekarischen Berufe und sonstigen Beschäftigten in Bibliotheken und verwandten Informations- und Dokumentationseinrichtungen. Gleichermassen gehören auch Studenten und Auszubildende dazu. Zumindest sollte dies als Signal der Öffnung und als Beitrag zum Zusammenwachsen der Verbände verstanden werden.

Als berufsständische Vertretung der Interessen seiner Mitglieder hat der vba derzeit ca. 4500 Mitglieder. Der vba verfügt über eine Geschäftsstelle in Reutlingen, in der sechs Angestellte beschäftigt sind, drei davon in der Redaktion der Fachzeitschrift, drei in der eigentlichen Geschäftsstelle.

Vorstand:

Die laufenden Vereinsgeschäfte führt der Vorstand, der aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern besteht. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre. Die Aufgabenverteilung und Verantwortung für einzelne Bereiche wird durch den Vorstand selbst geregelt.
Der amtierende Vorsitzende ist Klaus-Peter Böttger, Mülheim an der Ruhr, seine beiden Stellvertreterinnen sind Sabine Stummeyer, Hannover, und Dr. Carola Schelle-Wolff, Freiburg. Des Weiteren gehören dem Vorstand Dr. Claudia Lux, Berlin, und Gabriele Möller, Leipzig, an.

Landesgruppen:

Jedes Mitglied des vba gehört einer Landesgruppe an, die zwar nicht rechtsfähig ist, ihre Organisation aber selbst regelt. Landesgruppen existieren in fast jedem Bundesland. Besteht in einem Bundesland keine eigenständige Landesgruppe, so zeichnet eine benachbarte Landesgruppe auch für diese Region verantwortlich, wie bei der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen.

Die Landesgruppen haben die Aufgabe, die Arbeit des Vereins innerhalb ihres Bundeslandes durch Fortbildungsmassnahmen, Arbeitstagungen und andere Instrumentarien zu fördern. Die Landesgruppenvorstände informieren ihre Mitglieder durch drei Rundschreiben pro Jahr.

Die Landesgruppen sind mit je einem Vertreter als Mitglieder im Vereinsausschuss repräsentiert. Ihr Stimmrecht richtet sich nach der Grösse der Landesgruppe.

Fachgruppe:

Aus den Fusionsverhandlungen mit dem BBA ging als strukturelles Element die Fachgruppe hervor, die sich um die Belange der AssistentInnen und Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste kümmert. Die Fachgruppe ist überregional tätig und wird im Vereinsausschuss vertreten durch ein Mitglied mit einem Stimmrecht, das sich an der Grösse der Fachgruppe misst. Informationsmittel ist auch hier das Rundschreiben.

Kommission:

Derzeit verfügt der vba über eine Kommission für tarif- und arbeitsrechtliche Fragen, deren Vorsitzende Renate Gundel, Sindelfingen, ist. In früheren Jahren gab es verschiedene Kommissionen, die sich der Bearbeitung unterschiedlicher Sachthemen widmeten, beispielsweise eine Kommission für Ausbildung. Die Kommission versteht sich über ihren Arbeitsauftrag hinaus als Beratungsgremium für alle Mitglieder, die in der jeweiligen speziellen Thematik fachliche Auskünfte und Hilfestellung benötigen.

Fachzeitschrift BuB:

Der vba hat von Anbeginn die Fachzeitschrift BuB (Buch und Bibliothek) herausgegeben. Anfangs noch in einem Teil mit Buchbesprechungen und Rezensionen versehen, wurde dieser nach der ins Leben gerufenen Lektoratskooperation, getragen von vba, ekz und DBV, eingestellt. Von drei Redakteuren bearbeitet, herausgegeben von zwei von der Mitgliederversammlung gewählten und einem vom Bundesvorstand delegierten Herausgebern, begleitet durch einen Redaktionsbeirat mit namhaften Persönlichkeiten aus dem Bibliotheks- und Informationswesen, fungiert BuB als Fachzeitschrift. Der Bereich BuB gilt als wirtschaftliche Betätigung des vba. Die Zeitschrift erscheint auf Grundlage eines Vertrages im Verlag Bock + Herchen, Bad Honnef, und wird allen Mitgliedern des vba kostenlos zugesandt.

Für "Buch und Bibliothek" gibt es ein gesondertes Statut, das Regelungen für die Redaktion, die Herausgeber und die Gemeinsame Konferenz enthält und die Zeitschrift in die wirtschaftliche Verantwortung des Vorstandes stellt.

2.2 Verein der Diplom-Bibliothekare an wissenschaftlichen Bibliotheken e. V.

2.2.1 Geschichte und Entwicklung

Am 10. Juni 1948 fand in Hamburg die Gründungsversammlung des Vereins der "Diplom-Bibliothekare an wissenschaftlichen Bibliotheken e. V." (VdDB) statt. Der Verein konstituierte sich laut § 13 seiner Satzung in der "Absicht, sich in einem allgemeinen bibliothekarischen Verband einzugliedern".

Folgerichtig hat der VdDB von jeher intensiv mit den anderen Verbänden im Bibliothekswesen zusammengearbeitet und sehr früh wurde über Zusammenschlüsse verhandelt. Bereits 1959 sind die ersten Fusionsverhandlungen mit dem VDB gescheitert. Ausgelöst durch Helmut Sontags "Vorschlag zur Konzentration bibliothekarischer Verbandsarbeit" (Bibliotheksdienst, 19(1985)791-799) beginnt 1985 eine mehrjährige Diskussion in den Verbänden, die ihren Höhepunkt im Dezember 1992 in der "Göttinger Erklärung der in der BDB zusammenarbeitenden bibliothekarischen Verbände" findet, worin sich die Beteiligten für die Gründung eines bibliothekarischen Gesamtverbandes aussprechen. Die darauffolgenden Verhandlungen sind im Dezember 1994 gescheitert.

Im Oktober 1998 hat der VdDB mit dem zwischenzeitlich aus der Verschmelzung von VBB und BBA entstandenen vba Fusionsverhandlungen aufgenommen, die in einen Verschmelzungsvertrag mündeten, der den Mitgliederversammlungen 2000 in Leipzig zur Abstimmung vorgelegt werden wird.

Als berufsständische Vereinigung gegründet, versteht sich der VdDB seit langem als Berufsverband, der die Interessen seiner z. Zt. ca. 3100 Mitglieder insbesondere durch die Wahrnehmung von Aufgaben in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Besoldungs- und Tariffragen sowie Planungs- und Strukturfragen des Bibliothekswesens vertritt.

Neben den zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen, die die Beiräte regional organisieren, veranstaltet der VdDB seit 1951 gemeinsam mit dem Verein Deutscher Bibliothekare (VDB) den jährlich an wechselnden Orten stattfindenden Deutschen Bibliothekartag, die zentrale Fortbildungsveranstaltung des deutschen wissenschaftlichen Bibliothekswesens. Seit 1997 veranstaltet der VdDB jährlich den einwöchigen VdDB-Sommerkurs, bei dem jeweils ein Schwerpunktthema intensiv bearbeitet wird.

2.2.2 Struktur des VdDB
Mitglieder:

Seit einer Satzungsänderung vom 8. Juni 1995 können nicht nur Diplom-Bibliothekare/innen für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken, sondern auch Mitarbeiter/-innen in Bibliotheken und Einrichtungen des Informationswesens, Studenten/-innen, Anwärter/-innen und Auszubildende der entsprechenden Fachrichtungen Mitglied werden. Darüber hinaus sind Ausnahmen möglich, über die der Vorstand zusammen mit dem Beiratsmitglied des entsprechenden Bundeslandes entscheidet, so dass alle im Bibliotheks- und Informationswesen tätigen Personen Mitglied werden können.

Während die im Namen zum Ausdruck kommende Begrenzung der Mitglieder auf diplomierte Kolleg/-innen, die in einer wissenschaftlichen Bibliothek arbeiten, in den Gründungsjahren des Vereins eine bewusste und notwendige Abgrenzung zu den anderen Laufbahnen im Bibliotheksbereich widerspiegelte, sind sich heute alle einig, dass dieses Sparten- und Laufbahndenken längst überholt ist bzw. dringend überwunden werden muss.

Nachdem trotz der punktuell guten Zusammenarbeit mit den übrigen Verbänden (BBA, VBB und VDB) und trotz langjähriger Bemühungen und zäher Verhandlungen diese Ende 1994 scheiterten, hat die Mitgliederversammlung 1995 beschlossen, den Kreis der potentiellen Mitglieder zu vergrössern und somit einen Beitrag zum Zusammenwachsen der Verbände zu leisten.

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr einberufen und ist zuständig für die Grundsätze und Richtlinien der Vereinsarbeit.

Vorstand:

Die laufenden Vereinsgeschäfte führt der Vorstand, der aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern sowie einem Schriftführer und einem Kassenwart besteht. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die gegenwärtige Vorsitzende ist Susanne Oehlschläger, Köln. Ihre Stellvertreterinnen sind Rita Dopheide, Braunschweig, und Kerstin Bayer, Sindelfingen. Das Amt der Schriftführerin hat Martina Leibold, Würzburg, inne und Kassenwartin ist Christel Euler, Rödinghausen.

Beiräte:

Die Beiräte sind nicht nur die direkten Ansprechpartner für die Mitglieder des VdDB auf lokaler Ebene, sondern sie stellen darüber hinaus die Verbindung zum Vorstand her. In jedem Bundesland wird für eine Amtszeit von zwei Jahren ein Beirat gewählt. Er ist Ansprechpartner für die Mitglieder auf regionaler Ebene und informiert diese über besoldungsrechtliche und berufspolitische Fragen. Eine der Hauptaufgaben der Beiräte ist die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, informellen Treffen und Studienfahrten. Darüber hinaus berichtet er dem Vorstand über Veränderungen der berufsspezifischen Belange in den Ländern.

Kommissionen:

Die Sacharbeit des Vereins wird durch seine Kommissionen wahrgenommen. Zur Zeit existieren vier Kommissionen. Auch wenn die Aufgabenfelder der einzelnen Kommissionen festgelegt sind, gibt es unvermeidbare Überschneidungen. Daher arbeiten die Kommissionen nicht nur mit den Kommissionen anderer Verbände, sondern auch mit den jeweils anderen VdDB-Kommissionen eng zusammen.

Kommission für Aus- und Fortbildung:

Die Kommission für Aus- und Fortbildung wurde bereits 1965 unter dem Namen Kommission für Ausbildung und Beruf gegründet und hat seither Ausbildungs- und Berufsinhalte in ihrer Wechselwirkung mit dem Berufsfeld beobachtet und Stellungnahmen zu berufspolitischen Entwicklungen erarbeitet. Stellvertretend für ihre vielfältigen Aktivitäten seien hier nur die Organisation von Dozententreffen und die Installation eines Forums Junger Expert(innen) bei den Bibliothekartagen genannt. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass das Aufgabenfeld Ausbildung und Beruf zu weit gefasst war. Um die Aufgaben eindeutiger definieren zu können und gegenüber denen der anderen Kommissionen abzugrenzen, wurde die Kommission im Jahr 1997 umstrukturiert und in Kommission für Aus- und Fortbildung umbenannt.

Schwerpunktmässig betreut sie nun Studierende und in der Ausbildung stehende Mitglieder. Sie soll Ansprechpartnerin für diese Zielgruppe sein und speziell auf deren Probleme eingehen können. Da ihre Mitglieder sowohl den Ausbildungseinrichtungen als auch der beruflichen Praxis nahe stehen, kann die Kommission einerseits den Fortbildungsbedarf erkennen und andererseits Anregungen zur Erweiterung der Ausbildung geben. Sie sammelt Fortbildungskonzepte und stellt sie den Beiräten zur Verfügung. Darüber hinaus arbeitet sie in den entsprechenden Gremien anderer Verbände und Institutionen auf Bundesebene mit.
Die Vorsitzende ist Prof. Dr. Ute Krauss-Leichert, Fachhochschule Hamburg.

Kommission Besoldung und Tarif:

Bereits kurz nach der Gründung des Vereins wurde die Kommission Besoldung und Tarif eingesetzt. Sie beschäftigt sich mit tariflichen Fragen für Bibliotheksangestellte und mit besoldungsrechtlichen Fragen für Beamte in Bibliotheken sowie allen Problemen, die damit in Zusammenhang stehen. Sie gibt auf Anfrage Stellungnahmen und Gutachten ab.
Die Arbeit der Kommission, die hauptsächlich in der persönlichen Beratung von VdDB-Mitgliedern besteht, war und ist sehr gefragt. Auch Nichtmitglieder wenden sich an die Kommission mit Fragen zu Eingruppierungsproblemen, Tätigkeitsbeschreibungen und Beförderungsregeln. Die Kommission darf zwar keine rechtlich-verbindlichen Auskünfte erteilen, aber auf Tarifverträge, Besoldungsgesetze und deren Kommentare sowie Auslegungen hinweisen und die Kolleginnen und Kollegen somit unterstützen. Besonders in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat sie durch Informationsveranstaltungen und Publikationen Aufklärungsarbeit in den neuen Bundesländern geleistet und konkrete Hilfestellungen geboten.

Eine beim Deutschen Bibliotheksinstitut angesiedelte Expertenkommission arbeitet z.Z. an der Aktualisierung des sog. Sauppe-Vollers: Arbeitsvorgänge in wissenschaftlichen Bibliotheken, einem veralteten Standardwerk zur Eingruppierung in Bibliotheken. Auch hier arbeitet die VdDB-Kommission Besoldung und Tarif aktiv mit. Darüber hinaus bemüht sie sich bereits seit langem intensiv darum, die Tarifpartner zu einer Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen für Beschäftigte in Bibliotheken zu bewegen, da der geltende Tarifvertrag BAT veraltet ist und keine der Besoldungsgruppen A12 und A 13 (geh. Dienst) vergleichbaren Eingruppierungen von Bibliotheksangestellten vorsieht.
Die Vorsitzende dieser Kommission ist Barbara Jedwabski, Universitätsbibliothek Dortmund.

Kommission Neue Technologien:

Als Reaktion auf den Einzug der elektronischen Datenverarbeitung in Bibliotheken, die die Arbeitsvorgänge und damit auch die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder seit Jahren beeinflusst und verändert, wurde 1980 eine Ad-hoc-Kommission für Rationalisierungsfragen in Bibliotheken eingesetzt.

Diese seit mehr als 12 Jahren als Kommission für Neue Technologien bekannte Expertengruppe beschäftigt sich intensiv mit allen Fragen des EDV-Einsatzes in Bibliotheken und deren Auswirkungen auf die Bibliotheksmitarbeiterinnen und -mitarbeiter. Sie beleuchtet die verschiedenen Aspekte und Entwicklungen auf diesem Gebiet und informiert die VdDB-Mitglieder durch Einzelveröffentlichungen und eine ständige Rubrik "Kurzberichte und ausgewählte Literatur zu neuen Techniken/Medien" im VdDB/VDB-Rundschreiben. Bei den Bibliothekartagen haben die Kommissionsveranstaltungen einen festen Platz im Programm. In den letzten Jahren wurden neben den stark frequentierten öffentlichen Veranstaltungen während der Bibliothekartage spezielle Fortbildungsveranstaltungen in den neuen Bundesländern angeboten.
Die Vorsitzende dieser Kommission ist Monika Cremer, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen.

Kommission für One-Person Librarians:

Die jüngste Kommission des VdDB ist die 1997 gegründete Kommission für One-Person Librarians (OPL).

Während die relativ grosse Gruppe der Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die beruflich isoliert und auf sich selbst gestellt, alleine in einer wissenschaftlichen Kleinstbibliothek arbeiten, im anglo-amerikanischen Raum stark beachtet wird, war von ihren Problemen im deutschsprachigen Raum bis vor wenigen Jahren selten die Rede. Der VdDB, der in den Reihen seiner Mitglieder eine nicht unbeträchtliche Zahl von OPLs hat, erkannte diesen Missstand frühzeitig und setzt sich seither für deren Interessen ein.

Auf Landesebene werden bereits seit 1994 kontinuierlich Fortbildungsveranstaltungen für OPLs durchgeführt, die die Möglichkeit bieten, sich mit Kolleg/innen zu treffen, die in vergleichbarer Situation arbeiten und mit ihnen Erfahrungen auszutauschen. Auch die Fachveranstaltungen der OPL-Kommission haben mittlerweile einen festen Platz im Programm des Bibliothekartages.
Die Kommissionsvorsitzende ist Regina Peeters, Europäisches Übersetzerkollegium Straelen.

Publikationen:

Neben den zahlreichen Publikationen, die die Kommissionen zu ihren Arbeitsgebieten herausgeben und Artikeln von Vorstands-, Beirats- und Kommissionsmitgliedern in der bibliothekarischen Fachpresse, informiert der VdDB seine Mitglieder auch durch das vierteljährlich erscheinende Rundschreiben und im Internet durch seine Homepage unter der Adresse:
www.bibliothek.uni-regensburg.de/vddb/index.htm

Alle zwei Jahre gibt der Verein das VdDB-Handbuch heraus, das ein vollständiges Mitgliederverzeichnis, die Adressen von Vorstands-, Beirats- und Kommissionsmitgliedern, eine Bibliographie aller Vereinspublikationen und darüber hinaus die Satzung und die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung sowie einige statistische Daten enthält. Seit 1994 erscheint dieses Handbuch in Verbindung mit dem Bibliothekstaschenbuch im Verlag Bock + Herchen. Die Mitglieder erhalten es kostenlos.

3. Konzept für den Zusammenschluss

Auf der Grundlage der Aufträge der Mitgliederversammlungen von vba und VdDB wurden die Verhandlungen zu einer Fusion aufgenommen und mit dem vorliegenden, mit juristischem Beistand erstellten Ergebnis abgeschlossen: Verschmelzungsvertrag, Satzung, Geschäftsordnung und Statut für BuB.
Die Arbeitsgruppe ist zu der Überzeugung gelangt, dass hiermit ein epochaler Schritt zu einer intensiveren und noch effektiveren Vertretung der Interessen der Mitglieder sowohl nach aussen als auch nach innen getan wird und damit den Mitgliedern noch mehr Leistungen angeboten werden können.

Das Verfahren der Verschmelzung der beiden Vereine erfolgt auf der Basis des Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vom 28.10.1994. Die Stimmungen aus den Mitgliederversammlungen des vba in Meiningen am 18.06.1999 und des VdDB am 27.05.1999 in Freiburg aufnehmend hat sich die Arbeitsgruppe für einen gemeinsamen Neubeginn, eine Neugründung entschieden. Somit werden die Mitglieder und die Vermögen beider Vereine im neuen "Berufsverband Information Bibliothek" (BIB) zusammengeführt.

Laut Gesetz ist es unverzichtbar, dass beide Mitgliederversammlungen am 22.03.2000 in Leipzig mit gleichen schriftlichen Anträgen in Gegenwart eines Notars mit der für Satzungsänderungen erforderlichen Dreiviertelmehrheit zustimmen. Beim vba kommt die nach der jetzigen Satzung notwendige separate Abstimmung durch die Mitglieder der Fachgruppe Assistenten und deren Minderheitenschutz hinzu.

Eine Verschmelzungsprüfung wurde nicht beantragt.

Bewusst wurde auf festgeschriebene Proporzregelungen verzichtet, da es sich um einen neuen Verein handelt, der die Interessen aller Mitglieder berücksichtigen soll. Der neue Verein wird sparten- und hierarchieübergreifend sein. Für die Übergangsphase wurden aber dennoch der Gründungsvorstand und weitere Ämter im Sinne eines Ausgleichs zusammengesetzt.

Die neue Satzung, die auf der 1994 für einen gemeinsamen Gesamtverband aller Verbände erarbeiteten Vorlage basiert, nimmt alles Bewährte auf und schafft Strukturen, die erforderlich sind, um die jeweiligen Stärken der beiden Vereine zu vereinigen.

Landesgruppen:

Die Landesgruppen mit gewählten Vorständen bilden die Basis für die regionale Fortbildungs- und Lobbyarbeit. Die gewählten VdDB-Beiräte werden bis zur Neuwahl der Landesgruppenvorstände gleichberechtigte Mitglieder der vba-Landesgruppenvorstände.

Kommissionen:

Die bewährte Kommissionsarbeit des VdDB wird weitergeführt und durch Zusammenlegung mit der vba-Kommission für Tariffragen intensiviert und um eine Kommission erweitert, die sich mit den speziellen Belangen der AssistentInnen und Fachangestellten auseinandersetzen wird.

Vereinsausschuss:

Der Vereinsausschuss ist ein wichtiges mitwirkendes Organ der Vereinsarbeit und repräsentiert die gesamte Mitgliedschaft und die Strukturen des Vereins. Der Vereinsausschuss besteht nach dem Prinzip "one (wo)man, one vote" aus:

  • den Mitgliedern des Bundesvorstandes
  • je einem Vertreter jeder Landesgruppe
  • je einem Vertreter jeder Kommission
  • dem Vertreter des BIB in der Bibliothekarischen Auslandsstelle
  • einem Vertreter der Bearbeiter des BuB-Vereinsteils (ohne Stimmrecht)
  • dem Geschäftsführer des Vereins (ohne Stimmrecht)

Mitgliedsbeiträge:

Mit dem Ziel einer vereinfachten Staffelung der Beiträge wurde für die Mitglieder des VdDB für zwei Jahre eine Übergangsregelung geschaffen, die bei entsprechenden Mitgliedszahlen und wirtschaftlich gesunder Basis auch darüber hinaus für alle Mitglieder Bestand haben könnte.

Publikationen:

Für alle Mitglieder wird es in Zukunft, im Mitgliedsbeitrag enthalten, eine gemeinsame, alle Themenbereiche des Bibliotheks- und Informationswesen abdeckende Fachzeitschrift 10 mal im Jahr geben: BuB - Forum für Bibliothek und Information. Der Titel ist Programm! Hinzu kommt alle 3 Jahre kostenlos das BIB-Bibliotheks-Taschenbuch mit einem Mitgliederverzeichnis. Fortgeführt werden die Veröffentlichungen der Kommissionen und das BuB-Special.

Dies ist das Ergebnis von ausserordentlich kollegial geführten Verhandlungen der Arbeitsgruppe Fusion, wobei soweit möglich alle berechtigten Einwände berücksichtigt wurden. Es stellt eine breite gemeinsame Grundlage für einen starken, nach innen und aussen wirksamen Personalverein dar.

4. Bibliothekspolitische Zielsetzung des Zusammenschlusses

Ein mitgliederstarker, gut organisierter und einiger Verband kann mehr erreichen als mehrere kleine Verbände, selbst wenn sie das gleiche Ziel verfolgen.

Diese Erkenntnis ist nicht neu, sonst hätte das Thema Gesamtverband nicht in regelmässigen Abständen immer wieder auf der Tagesordnung der deutschen bibliothekarischen Berufsverbände gestanden. Die Situation der Bibliotheken bei der Auseinandersetzung mit der technologischen Entwicklung und damit die Legitimation eines ganzen Berufsstandes ist zum zentralen Problem aller geworden.

Angesichts der Marktrelevanz von Information und immer intensiver zu Tage tretender kommerzieller Interessen, abgesehen von Gefahren durch mögliche Veränderungen beim Verleihrecht, stehen die Bibliotheken innerhalb der Informationsgesellschaft vor einem Existenzkampf, der die grundlegenden Strukturen und Dienstleistungen in Frage stellt.

Die Arbeitsfelder und damit die Berufsbilder der einzelnen Sparten des Bibliothekswesens wachsen zusammen. Sowohl in der Annäherung zwischen Öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken als auch zwischen Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen sind die Zeichen unübersehbar, so dass eine strikte Trennung und damit unterschiedliche Interessenvertretungen nicht mehr zu verantworten sind. Hinzu kommt, dass die Verteilungskämpfe in unserer Gesellschaft immer härter werden, denn viele Organisationen versuchen erbittert, die Interessen ihrer Klientel zu verteidigen.

Aus dieser Situation heraus ist es geradezu eine Notwendigkeit, dass die verschiedenen Verbände des Bibliothekswesens ihre gemeinsamen Ziele gemeinsam verfolgen. Die Zersplitterung ist nicht nur für Politiker und Berufsfremde, sondern auch für unsere eigenen KollegInnen nicht nachvollziehbar. In Deutschland melden sich, wenn es Bibliotheksinteressen zu verteidigen gilt, jeweils mehrere Verbände zu Wort und bieten in der Öffentlichkeit ein verwirrendes Bild. Nur wenn wir mit einer Stimme reden, können wir erwarten, bei Politikern und Entscheidungsträgern Gehör zu finden.
Der geplante Zusammenschluss von VdDB und vba ist ein entscheidender Schritt in diese Richtung. Der neue Verband wird der grösste bibliothekarische Personalverband Europas sein und als solcher politisches Gewicht haben.

Es geht nicht nur darum, einen grossen Verband zu schaffen, sondern eine Struktur, in der sich alle Bibliothekarinnen und Bibliothekare wiederfinden und mit der sie sich identifizieren können. Es ist unbestreitbar, dass je nach Ausbildung und Arbeitsplatz verschiedene inhaltliche Bedürfnisse und Anforderungen an einen Berufsverband bestehen, aber dies ist kein Hinderungsgrund für eine gemeinsame Aussenvertretung bei - wenn notwendig - differenzierter innerer Organisation. Allein durch Synergie-Effekte bei der inneren Organisation werden enorme Kapazitäten für eine Intensivierung der inhaltlichen Arbeit frei, vorausgesetzt, alle bisher Aktiven bringen weiterhin ihren Sachverstand ein.

Durch den Zusammenschluss von VdDB und vba und die damit verbundene Konzentration der Mitgliedsvereine wird die BDB in ihrer bundesweiten bibliothekspolitischen Kompetenz noch intensiver als bisher gestärkt. Die Funktionen der Personalvereine werden sich stärker nach innen richten: Fortbildung, Fachdiskussionen, Tagungen u.ä. Sowohl qualitativ als auch quantitativ gesehen ist für eine starke BDB auch eine starke Mitgliedschaft im Personalverein erforderlich.

5. Wirtschaftliche Hintergründe des Zusammenschlusses

Die gesamtwirtschaftliche Situation der beiden Vereine bietet nach Beurteilung der Vorstände eine gesicherte und auskömmliche Basis, um die ideelle Zielsetzung zu verstärken. Die laufenden Einnahmen, im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge, vertraglich gesicherte Erlöse sowie durch Tagungen, decken erst recht unter Berücksichtigung von Ersparnissen die notwendigen Ausgaben. Somit wird durch die Bündelung der ideellen Interessen auch materiell den Mitgliedern ein verbessertes Angebot an Dienstleistungen garantiert.

Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2002 werden die bislang sehr unterschiedlichen Mitgliedsbeiträge der beiden Vereine weitestgehend beibehalten. Ein Beschluss, der ab 01.01.2003 wirksam werden soll mit dem Ziel der Vereinheitlichung, ist vereinbart.
Keiner der beiden Vereine ist überschuldet, beide verfügen über Rücklagen.

Tabelle: Ergebnisse der Bilanzen bzw. Überschussrechnungen der letzten 3 Jahre

    vba VdDB
Einnahmen 1997 760.009,79 293.647,45
Ausgaben 1997 812.432,86 252.809,59
Saldo -52.423,07 40.837,86
            
Einnahmen 1998 794.809,06 285.340,05
Ausgaben 1998 848.381,00 357.706,65
Saldo -53.571,94 -72.366,60
            
Einnahmen 1999 794.048,41 252.193,84
Ausgaben 1999 877.189,96 236.907,55
Saldo -83.141,55 15.286,29

6. Verträge, Mitgliedschaften

Die vertraglichen und sonstigen Bindungen werden durch den neu gegründeten Verein übernommen, ggf. im Einzelfall modifiziert bzw. bei entfallender Geschäftsgrundlage gekündigt. Die Konsequenzen durch Zusammenlegung von Mitgliedschaften sind nicht selbständig entscheidbar. Hierfür werden einvernehmliche Regelungen mit den entsprechenden Gremien angestrebt.

Verträge im Sinne von Abonnements werden dort gekündigt bzw. reduziert, wo die Geschäftsgrundlage entfällt.

Seitens des vba bestehen Arbeitsverträge mit den Angestellten in der Geschäftsstelle und der Redaktion von BuB. Die Arbeitsverhältnisse werden komplett übernommen. Die Geschäftsstelle verändert sich dahingehend nicht, zumindest nicht in Zusammenhang mit diesem Zusammenschluss.

Es bestehen folgende Verträge und Mitgliedschaften für beide Vereine:

  • IFLA: Die Mitgliedschaft wird auf 1 reduziert. Über die Aufteilung des Mitgliedsbeitrags ab dem Jahr 2001 ist aufgrund der aktuellen Aufteilung innerhalb der BDB zu verhandeln. In diesem Rahmen ist eine Koordinierung der ggf. zusätzlich notwendigen Mitgliedschaften in den Sektionen anzustreben.
  • IFLA Nationalkomitee: Die Mitgliedschaft wird auf 1 reduziert.
  • BDB: Die Mitgliedschaft wird auf 1 reduziert. Über den Mitgliedsbeitrag und die Stimmverteilung ist innerhalb der BDB zu verhandeln. Die Vertretung in BDB-Gremien wie der Plattform Öffentliche Bibliotheken oder der Arbeitsgruppe Berufsbild sollte seitens der BDB unter fachlichen Aspekten, nicht unter denen einer Vereinsvertretung, erfolgen.
  • BA: Die Mitgliedschaft wird auf 1 reduziert. Über den Mitgliedsbeitrag ist innerhalb der BDB zu verhandeln.
  • DBV Sektion 7/KIBA: Die Mitgliedschaft wird auf 1 reduziert.

Seitens des vba bestehen folgende Verträge und Mitgliedschaften:

  • ekz: Der Vertrag wird fortgeführt.
  • Bock + Herchen: Gemäss § 4 Abs. 4 des aktuellen Vertrags ist hinsichtlich § 4 Abs. 6 (Vergütungen) und § 5 (Erlösbeteiligung) mit dem Verlag ein neuer Vertrag auszuhandeln.
  • Arbeitsgremium Lektoratskooperation: Die Mitgliedschaft wird fortgeführt.
  • Arbeitskreis Jugendliteratur : Die Mitgliedschaft wird fortgeführt.
  • Bundesakademie für kulturelle Bildung: Die Mitgliedschaft wird fortgeführt.

Seitens des VdDB bestehen folgende Verträge und Mitgliedschaften:

  • MDV Merziger Druckerei und Verlag: Der Vertrag wird fristgerecht gekündigt.
  • ZfBB: Die Mitherausgeberschaft wird beibehalten.

Anlage zu 5: Zukünftige Einnahmen und Ausgaben des BIB

Tabelle: Ausgaben vba-VdDB-BIB/BuB: vba-VdDB-BIB

Ausgaben Ansatz 2000 Ansatz 2001
Gehälter, Lohnkosten 218.000 220.000
Miete, Raumkosten 7.000 7.000
Bürokosten  10.500 10.500
Porto     6.000     6.000
Porto Landesgruppen     13.000     20.000
Telefon, Fax, Internet     3.500     3.500
EDV     1.500     1.500
Steuerberatung     7.000     7.000
Rechtsanwalt/Beratung     6.000     1.000
Werbung, Geschenke, Bewirtung     500     1.000
Reisekosten Vorstand     15.000     12.000
Reisekosten IFLA     6.000     6.000
Reisekosten Jahrestagung     45.000     40.000
Reisekosten Vereinsausschuss     10.000     10.000
Kommissionen     25.000     30.000
Landesgruppenmittel     60.000     60.000
Mitgliedschaft BDB     13.000     10.000
Reisekosten BDB     4.000     4.000
Mitgliedschaft BA     800     800
Mitgliedschaft IFLA     1.500     2.000
IFLA 2003     5.000     10.000
Mitgliedschaft EBLIDA     6.000     6.000
andere Mitgliedschaften     500     500
Versicherungen     7.000     7.000
Fachliteratur     500     500
Druck     1.000     10.000
Tagung     0     40.000
Nebenkosten Geldverkehr     2.000     2.000
Abschreibung, Steuern     7.000     10.000
Sonstiges     5.000     5.000
Investitionen     0     9.000
Gesamt     487.300     552.300

Tabelle: Einnahmen vba-VdDB-BIB/BuB: vba-VdDB-BIB

Einnahmen Ansatz 2000 Ansatz 2001
Mitgliedsbeiträge 700.000 780.000
Zinsen/Sonstiges 5.000 5.000
Tagung 0 50.000
Gemeinsame Mitgliederverwaltung 21.000 6.500
Verkaufserlöse 2.000 15.000
Gesamt 728.000 856.500

Tabelle: vba-VdDB-BIB/BuB: BuB Ausgaben und Einnahmen; Gesamtausgaben und Einnahmen

Ausgaben Ansatz 2000 Ansatz 2001
Gehälter, Lohnkosten 374.000 379.000
Miete, Raumkosten 10.600 10.600
Bürokosten 7.000 7.000
Porto 4.000 4.000
Telefon, Fax 3.500 3.500
laufende EDV-Kosten 500 500
Steuerberatung 5.500 5.500
Werbung, Geschenke, Bewirtung 1.500 1.500
Reisekosten 2.500 3.000
Fachliteratur, Honorare 15.000 15.000
Versicherungen, Beiträge 1.000 1.000
Nebenkosten Geldverkehr 1.000 1.000
Druck 0 2.000
Sonstiges 200 200
Abschreibung, Steuern 6.000 6.000
Investitionen 0 9.000
Gesamt 432.300 448.80
Einnahmen     Ansatz 2000     Ansatz 2001
ekz     130.000     130.000
Verlag     120.000     60.000
Gesamt     250.000     190.000
            
Gesamtausgaben vba-VdDB-BIB     487.300     552.300
Gesamteinnahmen vba-VdDB-BIB     728.000     856.500
Gesamtausgaben BuB     432.300     448.800
Gesamteinnahmen BuB     250.000     190.000
Saldo     58.400     45.400