Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Über eine Laufzeit von 30 Monaten steigen steigen die Einkommen ab März 2018 im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent.
Gleichzeitig wurde die Schaffung einer Entgeltgruppe 9c vereinbart, die für Bibliotheksbeschäftigte die bisherige Fallgruppe 1 der EG 9b ersetzt: „Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.“
Und wie schon von anderen Verbesserungen bei Entgeltordnungen gewohnt, müssen Beschäftigte für eine Höhergruppierung in EG 9c einen Antrag stellen – in diesem Fall bis zum 28. Februar 2019. Der Antrag wirkt dann auf den 1. März 2018 zurück. Näheres hierzu auf der BuB-Webseite.
Für die Eingruppierung in Bibliotheken im Bereich des Bundes haben uns die Autoren freundlicherweise einen von verschiedenen Experten gemeinsam erarbeiteten Bewertungskatalog für Tätigkeitsmerkmale von Bibliotheksbeschäftigten als Orientierungshilfe bei der tariflichen Bewertung zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich gerne an den Jürgen Bley bzw. die anderen Autoren (vgl. S. 2f im Dokument) wenden.
Zum 1. Januar 2014 trat die neue Entgeltordnung für den Bereich des Arbeitgebers „Bund“ in Kraft. Sie betrifft Beschäftigte in Einrichtungen wie der Deutschen Nationalbibliothek, der Staatsbibliothek zu Berlin und den Ministerialbibliotheken des Bundes, aber auch diejenigen in den zahlreichen überwiegend vom Bund finanzierten Wissenschaftseinrichtungen.
Wichtige Rahmenvorschriften zur Entgeltordnung finden sich in einem neuen, eigenen Tarifvertrag, zu dem die Entgeltordnung die Anlage 1 bildet. Im folgenden Abschnitt dokumentieren wir den Text dieses Tarifvertrages samt kompletter Entgeltordnung sowie zwei ergänzende Texte hierzu.
Auf dem 104. Deutschen Bibliothekartag in Nürnberg wurde am 27.05.2015 in einem Impulsvortragmit anschließendem Workshop die Publikation "Bewertungskriterien für die Tätigkeitsmerkmale des vergleichbar gehobenen Dienstes in Bibliotheken des Bundes" der Fachöffentlichkeit vor- und zur Diskussion gestellt. Die Vortragsfolien sind auf dem BIB-OPUS-Server unter https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/1912 abrufbar.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist das gültige Tarifvertragswerk für die Beschäftigten (früher Angestellte und Arbeiter) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen, das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Durch den TVöD wurden der Bundesangestelltentarifvertrag sowie die Tarifverträge für Arbeiter weitgehend abgelöst.
Zur Überleitung in das neue Tarifrecht wurde grundsätzlich vereinbart, dass keine Gehaltsverluste für bereits Beschäftigte entstehen sollen. Die Überleitung für zu diesem Zeitpunkt Beschäftigte in das neue Tarifsystem fand zum 1. Oktober 2005 auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ) statt.
Eine Übersicht aller Tarifverträge des Bundes hat das Bundesministerium des Inneren bereitgestellt. Alle Rundschreiben des Bundes zum Tarifrecht finden Sie auf dieser Seite.
Die für die Auszubildenden beim Bund gültigen Tarifverträge können Sie hier nachlesen.
Sie befinden sich hier:
bib-info.de / Kommissionen / Kommission für Eingruppierungsberatung / Tarifverträge & -archiv, Tarifverhandlungen / Bund
Letzte Aktualisierung am 16.07.2019
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