Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Gewerkschaft ver.di haben mit der DIHK-Empfehlung für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Informationsdienste eine Weiterbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBIG § 54) geschaffen, die von den zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer in Form einer Fortbildungsprüfungsregelung erlassen werden kann. Die Bundeseinheitlichkeit einer solchen Weiterbildung kann nach § 53 BBIG allerdings nur durch eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassene Rechtsverordnung gesichert werden.
Bisher wurden Prüfungsordnungen im Bereich der Privatwirtschaft von der Handelskammer Hamburg [1] und der IHK für München und Oberbayern [2] und im Bereich des öffentlichen Dienstes vom Regierungspräsidium Gießen in Hessen [3] erlassen. Auch in Nordrhein-Westfalen ist im März 2012 eine Prüfungsordnung beschlossen worden. Beim Bund [4] wurde die Prüfungsordnung im Herbst 2009 vom Bundesverwaltungsamt, der zuständigen Stelle des Bundes, erlassen und im Februar 2010 veröffentlicht [5]. Wann die Weiterbildung beginnen wird, ist derzeit noch unklar. Das Verwaltungsseminar Frankfurt am Main ist die erste Einrichtung, die seit Januar 2009 auf der Grundlage der hessischen Prüfungsordnung einen berufsbegleitenden Fortbildungslehrgang anbietet [6]. In Nordrhein-Westfalen ist der Fortbildungslehrgang beim Zentrum für Bibliotheks- und Informationswissenschaftliche Weiterbildung (ZBIW) der Fachhochschule Köln angesiedelt. Der erste Lehrgang begann Anfang November 2012. Die Anmeldefrist endet sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nähere Informationen zur Weiterbildung finden sich in einem Flyer des ZBIW.
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Letzte Aktualisierung am 20.05.2019
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