Auswirkung des Bologna-Prozesses

auf die Qualifikation von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren

2007

Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Am 20.9.2007 hat die Kultusministerkonferenz eine "Vereinbarung ’Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen’" beschlossen.

Darin enthalten ist die Feststellung, dass Masterabschlüsse an Fachhochschulen, die in akkreditierten Studiengängen erworben wurden, die nötigen Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst erfüllen.

Der Berufsverband Information Bibliothek (BIB) sieht sich mit dieser Klarstellung der KMK in seiner o. g. Position vom Winter 2006 bestätigt:

"Wir haben jetzt eine klare Aussage dazu, dass für den bibliothekarischen Nachwuchs und für qualifizierte und motivierte Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Dienstes gleichermaßen neue Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gewollt sind. Diese Regelung bietet nicht nur dem Einzelnen eine Perspektive für das persönliche Fortkommen. Für Bibliotheken liegt hier ebenfalls ein großes Potenzial: Der Markt wird mehr praxisorientierte, auf Leitungsaufgaben vorbereitete Generalisten oder Spezialisten zu bieten haben. Richtige Personalentscheidungen sind unverzichtbar für den Erfolg einer Institution. Personalentscheidungen, die diese neuen Möglichkeiten einbeziehen, sind Chancen für beide Seiten!"
(Susanne Riedel, Bundesvorsitzende des BIB)

2006

Der Berufsverband Information Bibliothek stellt fest:

Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Abschluss im Hochschulbereich.
Jeder B.A.-Studiengang vermittelt Methoden wissenschaftlichen Arbeitens.
Der B.A.-Abschluss ist laut KMK-Beschluss dem Diplom-Bibliothekar (FH) gleichgestellt.

Der M.A. aus dem Bibliotheksbereich ist jedem anderen M.A. gleichgestellt, wenn er für den höheren Dienst akkreditiert worden ist.
Es gibt unterschiedliche Wege zu Führungspositionen in Bibliotheken. Eine Möglichkeit ist der konsekutive oder Weiterbildungsmaster im Bibliotheksbereich, der auf einem bibliothekarisch orientierten Bachelor oder Diplom-Abschluss (Dipl.-Bibl. (FH)) aufsetzt.

(Text verfasst und verabschiedet vom BIB-Vereinsausschuss am 2.12.2006 in Hamburg-Harburg)