Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ im BIB.
Jedes Mitglied hat dort eine Stimme und kann damit die Vereinsarbeit mitgestalten.
die Grundsätze und Richtlinien der Vereinsarbeit,
Entgegennahme des Jahresberichts,
Anträge an die Mitgliederversammlung,
Erteilung oder Verweigerung der Entlastung des Vorstandes,
Beschluss über das Redaktions- und Herausgeber-Statut der Zeitschrift des Vereins,
Beschluss über Satzungsänderungen,
Beschluss über Erlass, Änderung und Aufhebung der Geschäftsordnung des BIB.
Beschluss über die Auflösung des Vereins.
die Wahl des Vorstandes,
die Abberufung des Vorstands,
die Wahl der Herausgeber der Zeitschrift des BIB,
die Bestätigung der Kommissionen,
die Wahl der Rechnungsprüfer;
Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und fördernde Mitglieder,
Entgegennahme des des Jahresabschlusses einschließlich der Information über Finanz- und Wirtschaftsplanung,
Entgegennahme des Prüfungsberichts der Rechnungsprüfer,
die Mitgliederversammlung kann beschließen, den Rechnungsprüfern noch einen Wirtschaftsprüfer zur Seite zu stellen,
bei Auflösung des Vereins für den Beschluss über die Verwendung des nach Abwicklung aller Verpflichtungen verbliebenen Vermögens des BIB.
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Letzte Aktualisierung am 15.01.2019
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