BIB-Aufnahmeantrag Online oder PDF

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Der erste Mitgliedsbeitrag ist nach Erhalt der Aufnahmebestätigung fällig.

Bei Eintritt in den BIB nach dem 30. Juni eines jeden Jahres ist der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen. (§ 5.1 der Satzung)

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. Februar eines Kalenderjahres fällig. Nach Möglichkeit soll gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilt werden. Diese wird erst nach Beschlussfassung über die Aufnahme des Mitglieds gültig.

Alles zur Mitgliedschaft ist in der Satzung des BIB geregelt.