Tarifverträge für Beschäftigte des Bundes

Aktuell: Rundschreiben vom 23. November 2022 des Bundesinnenministeriums: »Eingruppierungsrichtlinie für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten« rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft getreten.

 

Dabei handelt es sich vom Charakter her um eine »übertarifliche einseitige Arbeitgeber-Richtlinie«, deren Inhalte nicht einklagbar sind. Sie ist zusätzlich zu sehen, denn »die tariflichen Regelungen bleiben unberührt«. Der oben beschriebene TV EntgO Bund gilt also unverändert weiter (das ist insbesondere auch bei der ersten Fallgruppe der EG 4 und bei der EG 5 zu beachten). Der TV EntgO Bund und die Richtlinien sind nebeneinander zu lesen.

 

Tarifverhandlungen 2018

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Über eine Laufzeit von 30 Monaten steigen die Einkommen ab März 2018 im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent.

 

Gleichzeitig wurde die Schaffung einer Entgeltgruppe 9c vereinbart, die für Bibliotheksbeschäftigte die bisherige Fallgruppe 1 der EG 9b ersetzt: „Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist.“

 

Und wie schon von anderen Verbesserungen bei Entgeltordnungen gewohnt, mussten Beschäftigte für eine Höhergruppierung in EG 9c einen Antrag stellen – bis zum 28. Februar 2019.  Wer noch genau nachlesen möchte: BuB-Webseite.

 

Tarifeinigung für Bund und Kommunen 2018

Bewertungskriterien für die Eingruppierung von Bibliotheksbeschäftigten

Für die Eingruppierung in Bibliotheken im Bereich des Bundes haben uns die Autoren freundlicherweise einen von verschiedenen Experten gemeinsam erarbeiteten Bewertungskatalog für Tätigkeitsmerkmale von Bibliotheksbeschäftigten als Orientierungshilfe bei der tariflichen Bewertung zur Verfügung gestellt. Bei Fragen zum Inhalt können Sie sich gerne an den Jürgen Bley bzw. die anderen Autoren (vgl. S. 2f im Dokument) wenden.

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes 2014

Zum 1. Januar 2014 trat die neue Entgeltordnung für den Bereich des Arbeitgebers „Bund“ in Kraft. Sie betrifft Beschäftigte in Einrichtungen wie der Deutschen Nationalbibliothek, der Staatsbibliothek zu Berlin und den Ministerialbibliotheken des Bundes, aber auch diejenigen in den zahlreichen überwiegend vom Bund finanzierten Wissenschaftseinrichtungen.

Wichtige Rahmenvorschriften zur Entgeltordnung finden sich in einem neuen, eigenen Tarifvertrag, zu dem die Entgeltordnung  die Anlage 1 bildet.  Im folgenden Abschnitt dokumentieren wir den Text dieses Tarifvertrages samt kompletter Entgeltordnung sowie zwei ergänzende Texte hierzu.

Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TVEntgO Bund), zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. April 2014 inkl. Anlage 1 (Entgeltordnung)

Entgeltordnung (Bund): Auszug für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten

Neue Entgeltordnung 2014 - neue Eingruppierungsmöglichkeiten für Beschäftigte in Bibliotheken

Auf dem 104. Deutschen Bibliothekartag in Nürnberg wurde am 27.05.2015 in einem Impulsvortragmit anschließendem Workshop die Publikation "Bewertungskriterien für die Tätigkeitsmerkmale des vergleichbar gehobenen Dienstes in Bibliotheken des Bundes" der Fachöffentlichkeit vor- und zur Diskussion gestellt. Die Vortragsfolien sind auf dem BIB-OPUS-Server unter https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/1912 abrufbar.

Folter, Wolfgang: Eingruppierung bis E 12 möglich! Massive Verbesserungen in der Entgeltordnung Bund / Absicherung für FaMIs. In: BuB 2014, S. 50f

Höhergruppierungsanträge Entgeltordnung Bund/Hessen 2014

  • Information DBT2015 zu Hoehergruppierung EntgO Bund Hessen

    Durch die neuen Entgeltordnungen zum TVöD-Bund und zum TV-H(Land Hessen sowie auch dessen universitäre Ableger in Frankfurt und Darmstadt) ergeben sich neue Eingruppierungsmöglichkeiten für Bibliotheksbeschäftigte – und bekanntlich können Höhergruppierungsanträge „aufgrund“ dieser Entgeltordnungen beim TVöD-Bund nur bis zum 30.6.2015, in Hessen noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden, wenn sie eine Rückwirkung zum 1.1. bzw.1.7.2014 haben sollen. Weitere Informationen mit dem Stand Juni 2015 finden Sie in diesem Dokument.

    Information_DBT2015_zu_Hoehergruppierung_EntgO_Bund_Hessen.pdf (23.3 kb)

TVöD (Bund) / TV-H: „Soll ich aufgrund der neuen Entgeltordnung einen Höhergruppierungsantrag stellen?"

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist das gültige Tarifvertragswerk für die Beschäftigten (früher Angestellte und Arbeiter) bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Kommunen, das am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Durch den TVöD wurden der Bundesangestelltentarifvertrag sowie die Tarifverträge für Arbeiter weitgehend abgelöst.

Zur Überleitung in das neue Tarifrecht wurde grundsätzlich vereinbart, dass keine Gehaltsverluste für bereits Beschäftigte entstehen sollen. Die Überleitung für zu diesem Zeitpunkt Beschäftigte in das neue Tarifsystem fand zum 1. Oktober 2005 auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ) statt.

Ta­rif­ver­trag zur Über­lei­tung der Be­schäf­tig­ten des Bun­des in den TVöD und zur Re­ge­lung des Über­gangs­rechts (TVÜ - Bund) zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 11 (Nov. 2016)

TVUE BUND 11. AENDTV:

Ta­rif­ver­trag für den öf­fent­li­chen Dienst (TVöD) zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 13 (Nov. 2017)

TVOED BUND 13. AENDTV:

Ta­rif­ver­trag für den öf­fent­li­chen Dienst (TVöD) - Be­son­de­rer Teil Verwaltung - (BT-V) zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 22 (Apr. 2016)

TVOED BUND BT VERW 22. AENDTV:

Eine Übersicht aller Tarifverträge des Bundes hat das Bundesministerium des Inneren bereitgestellt.
Hier finden Sie alle Rundschreiben des Bundes zum Tarifrecht.

Auszubildende beim Bund

Die für die Auszubildenden beim Bund gültigen Tarifverträge können Sie hier nachlesen.