Mitgliedsbeiträge
Der erste Mitgliedsbeitrag ist nach Erhalt der Aufnahmebestätigung fällig. Bei Eintritt in den BIB nach dem 30. Juni eines jeden Jahres ist der halbe Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. Februar eines Kalenderjahres fällig. Nach Möglichkeit soll gleichzeitig mit dem Antrag auf Mitgliedschaft eine Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag erteilt werden. Diese wird erst nach Beschlussfassung über die Aufnahme des Mitglieds gültig.
Der Mitgliedsbeitrag fördernder Mitglieder soll mindestens in Höhe des höchsten von einem ordentlichen Mitglied zu entrichtenden Betrag liegen. (§ 3 der BIB-Geschäftsordnung).
Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle über die Mailadresse service@bib-info.de eventuelle Statusänderungen (z. B. Renteneintritt, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Ausbildung/Studium) rechtzeitig mit.
Beitragstabelle
Beitragsgruppe | Jahresbeitrag | Erläuterungen |
---|---|---|
Gruppe A(usbildung) | 38,- € | Auszubildende, (Fern-)Studierende, Beamtenanwärter(innen) während der Ausbildungs- bzw. Studienzeit¹ |
Gruppe 1 | 48,- € | Mindestbeitrag für Mitglieder, die sich nicht einer anderen Beitragsgruppe zuordnen lassen |
Gruppe 2 | 60,- € | Mitglieder mit einer Eingruppierung / Besoldung bis einschließlich Entgeltgruppe (E) E 8/E 9a bzw. Besoldungsgruppe (A) A 8 (erste und zweite Qualifikationsebene) |
Gruppe 3 | 90,- € | Mitglieder mit einer Eingruppierung / Besoldung von E 9/E 9b bis E 12, A 9 bis A 12 (dritte Qualifikationsebene) |
Gruppe 4 | 120,- € | Mitglieder mit einer Eingruppierung / Besoldung ab E 13 / A 13, B und W (vierte Qualifikationsebene) |
¹ In dieser Beitragsgruppe sind alle Teilnehmer an einer Ausbildung oder einem Studium (mit dem Ziel des Erreichens eines neuen Bildungsabschlusses) unabhängig von der Lernform und dem Ausbildungs- bzw. Studienort zuzuordnen. Auch die Aufnahme einer Ausbildung / eines Studiums während der bestehenden BIB-Mitgliedschaft führt zu einer erneuten Einordnung in diese Beitragsgruppe. Ausschlaggebend ist der Status am 01.01. des laufenden Kalenderjahres. Der Anspruch auf Zuordnung zur Beitragsgruppe A ist gegenüber der BIB-Geschäftsstelle jährlich bis zum 31.10. nachzuweisen, anderenfalls erfolgt ab dem nächsten Beitragsjahr die Zuordnung zu der Beitragsgruppe, die dem beabsichtigten Ausbildungsniveau entspricht.
Anmerkungen zur Beitragstabelle
- Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18.3.2019 in Leipzig.
- Beiträge ab 1.1.2020
- Mitglieder, die außerhalb des öffentlichen Dienstes tätig sind, nehmen die Zuordnung zu einer Beitragsgruppe entsprechend ihrer zuletzt erreichten Qualifikation vor.
- Gruppe 2 umfasst alle Mitglieder bis zum Abschluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung
- Gruppe 3 umfasst alle Mitglieder mit einer Fachwirtausbildung oder einer abgeschlossenen Hochschulausbildung
- Gruppe 4 umfasst alle Mitglieder mit einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulausbildung - Die satzungsgemäße Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen des BIB.
- Mitglieder mit einer Teilzeitbeschäftigung mit maximal 2/3 der tariflichen Wochenarbeitszeit zahlen die Hälfte des Beitrags der jeweils zutreffenden Beitragsgruppe, jedoch mindestens den Beitrag nach Beitragsgruppe 1.
Beitragszahlung bei Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung bis zu 2/3 der tariflichen Wochenarbeitszeit führt zur Verringerung der Beiträge. Dabei ist der Beitrag der Gruppe 1 als Mindestbeitrag festgelegt. Daraus ergeben sich die "Teilzeit"-Beitragsgruppen:
- Gruppe 2T: mit Teilzeit bis zu 2/3 der tariflichen Wochenarbeitszeit: 48,00 €
- Gruppe 3T: mit Teilzeit bis zu 2/3 der tariflichen Wochenarbeitszeit: 48,00 €
- Gruppe 4T: mit Teilzeit bis zu 2/3 der tariflichen Wochenarbeitszeit: 60,00 €
Unsere Bankverbindung
Wir bitten alle Mitglieder, die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens zu erwägen. Sie ersparen sich die jährliche Überweisung und helfen der Geschäftsstelle, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Mitglieder, die einen Dauerauftrag einrichten wollen oder die die fälligen Mitgliedsbeiträge per Einzelüberweisung zahlen, erhalten die Bankdaten mit ihrem Aufnahmeschreiben.