Vereinsausschuss
Der Vereinsausschuss berät und beschließt über alle wichtigen berufspolitischen Fragen und über alle Vorhaben, mit denen sich der Verein an die Öffentlichkeit wendet, und wirkt mit bei Vorhaben und Planungen des Vorstands.
BIB-Mitglieder können Anregungen und Anträge für den Vereinsausschuss über ihre Landesgruppenvorstände oder Kommissionen einbringen.
Mitglieder
Stimmberechtigte Mitglieder:
- alle Bundesvorstandsmitglieder
- jeweils der / die Vorsitzende oder eine autorisierte Vertretung jeder Landesgruppe
- jeweils der / die Vorsitzende oder eine autorisierte Vertretung jeder Kommission
- eine Vertreterin / ein Vertreter des BIB bei BII Bibliothek & Information International
- je eine Vertreterin / ein Vertreter der „Special Interest Groups“
Nicht stimmberechtigte Mitglieder:
- eine Bearbeiterin / ein Bearbeiter des Vereinsteils der Zeitschrift „BuB – Forum Bibliothek und Information“ (BuB)
- eine Vertreterin / ein Vertreter der BuB-Redaktion
- die Geschäftsführung
Zuständigkeit
Der Vereinsausschuss ist zuständig für
- die Einberufung und Auflösung von Kommissionen,
- den Ausschluss von Mitgliedern bei vereinsschädigendem Verhalten.
Der Vereinsausschuss beschliesst über
- Vorlagen und Berichte, die der Vorstand der Mitgliederversammlung zuzuleiten gedenkt,
- Vorlagen und Berichte, die der Vorstand und der Vereinsausschuss außerhalb der Beratung der Mitgliederversammlung vorträgt,
- den jährlich vom Vorstand vorzulegenden Wirtschaftsplan,
- die Delegierung von Vereinsmitgliedern in Gremien,
- Ort und Zeitpunkt der Tagungen (virtuelle oder in Präsenz)
- Einrichtung von Landesgruppen abweichend vom Regelfall nach § 6 Satz 1 und Änderungen hierzu.
Sitzungen
Die Sitzungen des Vereinsausschusses finden in regelmäßigen Abständen virtuell über Zoom statt.
Nach Möglichkeit einmal im Jahr trifft sich der Vereinsausschuss in Präsenz in verschiedenen Städten in Deutschland.