Wir möchten Fördermitglied werden!

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Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag fördernder Mitglieder soll mindestens in Höhe des höchsten von einem ordentlichen Mitglied zu entrichtenden Betrag liegen. (§ 3 der BIB-Geschäftsordnung).

 

Art der Förderung
Mindestförderung oder jährliche Summe

Höhe der jährlichen Förderung

Für den Mitgliedsbeitrag wird eine Rechnung zur Überweisung an die oben genannte E-Mailadresse versandt.