Beschäftigte in Hessen

Landesspezifische Besonderheiten

Hessen: verbesserte Bibliotheks-Eingruppierung

Folter, Wolfgang: In Hessen Verbesserungen bei der Bibliotheks-Eingruppierung in den unteren Entgeltgruppen. In: BuB 12/2019, S. 698f BUB_71__2019__12_698f.pdf (624.95 kb)

AKTUELL: Tarifeinigung 2019

Im Rahmen des Tarifabschlusses zwischen den Gewerkschaften und dem Land Hessen am 29. März 2019 wurde nun auch für die hessischen Landesbeschäftigten in Bibliotheken vereinbart, dass ihre Eingruppierung ab 1. Januar 2020 nicht mehr nach speziellen, sondern nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung) erfolgt - wie seit 2017 bei den kommunalen Arbeitgebern und wie, ebenfalls ab 2020, bei den Ländern (TV-L) vorgesehen.

Der jetzige Tarifabschluss entspricht weitgehend dem Abschluss der Länder vom 2. März 2019. So wurde auch die dortige Änderung für die Bibliotheksbeschäftigten übernommen: auch in Hessen heißt es ab 1.1.2020 für die Eingruppierung: „Es findet Teil I Anwendung“.
Die – inzwischen schlechteren – Bibliotheks-Tätigkeitsmerkmale des Bundes werden also durch die Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des TV-H abgelöst. Diese sind, nach jetzigem Stand, identisch mit denen des TV-L, nur die ausbildungsbezogenen Fallgruppen sind in Hessen offenbar nicht vorgesehen.

Vorläufige Information: Neue Bibliotheks-Eingruppierung in Hessen (TV-H) ab 2020

Hintergrund

Das Land Hessen als Arbeitgeber war 2004 aus der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)“ ausgetreten und fällt daher nicht unter den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“. Zum 1. Januar 2010 wurde mit dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)“ ein eigenes Tarifwerk geschaffen.

Tarifverhandlungen 2013/14

Seit Anfang 2013 wurde zwischen den Gewerkschaften und dem Land Hessen über eine Entgeltordnung zum TV-H verhandelt, zu der am 10. Oktober 2014 eine Einigung erzielt wurde.

Hierbei wurde ein großer Erfolg für unsere Berufsgruppe erzielt: während nahezu die gesamte Entgeltordnung zum TV-H der des TV-L der übrigen Bundesländer entspricht, konnte für Beschäftigte in Bibliotheken und Archiven die Übernahme der Eingruppierungsmerkmale der Anfang des Jahres gefeierten neuen Entgeltordnung des Arbeitgebers „Bund“ erreicht werden!

Das bedeutet, nun werden auch in hessischen Bibliotheken, deren Beschäftigte unter den TV-H fallen,

  • rückwirkend zum 1. Juli 2014 z. B. Eingruppierungen bis zur Entgeltgruppe 12 möglich,
  • die uralten Kriterien wie Bestands- und Ausleihzahlen oder Leitungsfunktionen abgeschafft,
  • die bisher nur außertariflichen Entgeltgruppen 8 und 10 in das Tarifwerk aufgenommen und
  • FaMIs mit einer ihrer Ausbildung entsprechenden Tätigkeit in der Eingruppierung besser abgesichert usw.

Das Gleiche gilt – mit Zeitverzug – für die autonomen Universitäten in Frankfurt und Darmstadt mit ihren eigenen Tarifverträgen.

Da allerdings das Verfahren bei einer Höhergruppierung unverändert bleiben wird, sei schon einmal darauf hingewiesen,

  • dass jedem Höhergruppierungsantrag eine intensive Abwägung und gute Beratung vorangehen sollte, da dieses Verfahren leider auch einige Fallstricke bietet.
  • Aus diesem Grund wird auch bewusst eine lange Frist für solche Anträge gegeben: alle bis zum 31.12.2015 gestellten Anträge werden auf den 1.7.2014 zurückwirken!

Eine Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums zur Tarifeinigung über die hessische Entgeltordnung, die auch das Bibliotheksergebnis herausstellt, können Sie hier nachlesen: innen.hessen.de/presse/pressemitteilung/einigung-auf-neue-hessische-entgeltordnung

Alle Informationen zu den hessischen Tarifverträgen (auch den Text der Entgeltordnung) finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Entgeltordnung zum TV-H 2014

Anmerkung des Verfassers am 11.1.2016:
In der „Höhergruppierungstabelle Hessische TV“ in der Fassung, wie sie an dieser Stelle vom 23.12.2015 bis heute eingestellt gewesen war, waren zwar alle Beträge richtig, allerdings einige Pfeile mit falscher Richtung wiedergegeben (bedingt durch doppelte Umwandlung der ursprünglichen Word-Datei). Dies wurde nun korrigiert.
In diesem Zug wurden auch die anderen drei Texte nochmals – mit neuen strukturierteren Dateinamen – neu eingestellt.
An allen Texten wurde kein einziger Buchstabe geändert, nur kleinere Formatierungsänderungen wurden vorgenommen.

Informationen für Bibliotheks-Beschäftigte des Landes Hessen sowie der Universitäten in Frankfurt und Darmstadt