Tarifverträge für Beschäftigte der Länder

Tarifeinigung 2019

Im Rahmen des Tarifabschlusses am 2.3.2019 zwischen den Gewerkschaften und der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)“ wurde auch eine spezielle Regelung für Bibliotheksbeschäftigte vereinbart: Diese werden künftig auch in der Entgeltordnung des „Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ nach den „Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst“ (Teil I der Entgeltordnung) eingruppiert – also so, wie es bei den kommunalen Arbeitgebern bereits seit 2017 praktiziert wird. Diese Regelung betrifft alle Bundesländer außer Hessen und tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Neue Entgeltordnung für Beschäftigte in den Ländern ist auf dem Weg...

Tarifverhandlungen 2017/2018

Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst der Länder haben am 17.02.2017 eine Einigung erzielt.

Bei einer Laufzeit von zwei Jahren steigen die Entgelte der Beschäftigten in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2,0 Prozent mindestens jedoch um 75 Euro. Eine weitere lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,35 Prozent folgt zum 1. Januar 2018.

Zudem wird in zwei Schritten eine sechste Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen eingeführt.

Tarifeinigung der Länder 2017

Tarifverhandlungen 2015/2016

Am 28.03.2015 haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Arbeitgebervereinigung TdL auf ein Tarifergebnis verständigt. Die Erklärungsfrist ist am 30.04.2015 abgelaufen. Im Folgenden dokumentieren wir dieses Tarifergebnis.

Anlage 1 zur Tarifeinigung vom 28. März 2015 - Zusatzversorgung

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 28. März 2015

Stellungnahme des BIB zum Beschluss

Der BIB hatte bekanntlich vehement dagegen protestiert, dass diese ursprünglich aus 1970 stammenden Regelungen keine tarifliche Aufnahme in die neue Entgeltordnung für die Länder gefunden hatten, und die Befürchtung geäußert, dass nach deren Inkrafttreten einzelne Arbeitgeber nun endgültig auch von der übertariflichen Bezahlung nach diesen Definitionen abrücken würden. Bei dem Gespräch nach der Demonstration in Berlin am 09. Juni 2011 hatte die TdL gegenüber dem BIB erklärt, sie „hätte keine Erkenntnisse, dass von den außertariflichen Eingruppierungen kein Gebrauch mehr gemacht werden solle“.

Inzwischen gab es aber durchaus bereits Versuche einzelner Arbeitgeber, von diesen Eingruppierungen abzurücken! Insofern ist die Bekräftigung seitens der TdL durch diesen neuerlichen Beschluss begrüßenswert, Beschäftigte können ihren Arbeitgebern gegenüber zumindest hierauf verweisen.

Mit Unverständnis nehmen wir dabei zur Kenntnis, dass trotz einer gewissen sonstigen Modernisierung des Textes („Beschäftigte“, „Entgeltgruppe 9“) in E 10 wieder nur die alte Bezeichnung „Diplombibliothekar“ Erwähnung findet (von 1970 abgeschrieben). Streng genommen fallen also die „Beschäftigten mit einem vergleichbaren (Fach-)Hochschulabschluss“, die in der neuen Entgeltordnung in E 9 aufgenommen wurden, bei der Anwendung der übertariflichen E 10 wieder aus dem Raster!

Und nach wie vor ist für diese Eingruppierungen in E 8 und E 10 im Bereich der Länder kein tariflicher Anspruch herzuleiten, da sie eben nicht in die Entgeltordnung selbst (und damit in den TV-L) aufgenommen wurden, sondern es hier nur eine „übertarifliche“ Ermächtigung durch einen einseitigen Beschluss der TdL gibt – Beschäftigte können also unverändert diese Eingruppierungen nicht einklagen. Deshalb bleibt die Forderung des BIB nach Aufnahme in die Entgeltordnung bestehen.
1.3.2012

Beschäftigte in den Ländern, die den TV-L anwenden

TdL bekräftigt „übertarifliche“ Eingruppierung in E 8 und E 10

  • TdL_uebertarifl_E8_E10.pdf Der Beschluss der TdL-Mitgliederversammlung vom 19.12.2011 zur übertariflichen Eingruppierung von Bibliotheksbeschäftigten, die unter den TV-L und dessen neue Entgeltordnung fallen, in E 8 und E 10 66 KB

Auszubildende bei den Ländern

Die für die Auszubildenden bei den Ländern gültigen Tarifverträge können Sie hier nachlesen.