Durch die neuen Entgeltordnungen zum TVöD-Bund und zum TV-H (Land Hessen sowie auch dessen universitäre Ableger in Frankfurt und Darmstadt) ergeben sich neue Eingruppierungsmöglichkeiten für Bibliotheksbeschäftigte – und bekanntlich können Höhergruppierungsanträge „aufgrund“ dieser Entgeltordnungen beim TVöD-Bund nur bis zum 30.6.2015, in Hessen noch bis zum 31.12.2015 gestellt werden, wenn sie eine Rückwirkung zum 1.1. bzw. 1.7.2014 haben sollen. Weitere Informationen mit dem Stand Juni 2015 finden Sie <link internal-link>hier.
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