Landesgruppe Schleswig-Holstein
Willkommen bei der Landesgruppe Schleswig-Holstein
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Aktivitäten der BIB-Landesgruppe Schleswig-Holstein, über Fortbildungen und geben Hinweise zu wichtigen Themen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen. Für Fragen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Kontakt
Mit der Mailadresse sh@bib-info.de erreichen Sie den gesamten Vorstand.
Ansprechpartner(innen) im Landesgruppenvorstand

Silke Amthor
c/o Deutsche Zentralbücherei Apenrade
Vestergade 30
DK-6200 Aabenraa
Tel.: 0045 / 74621158
E-Mail: silke.amthor@bib-info.de
- Vertreterin im dbv-Beirat

Patricia Fasheh
c/o Stadt Schwarzenbek
Leitung Sachgebiet Bücherei, Kultur, Archiv
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek
Tel.: 04151 881102
E-Mail: patricia.fasheh@bib-info.de

Jens A. Geißler Vorsitzender
c/o Stadtbibliothek Bad Oldesloe
Königstraße 32
23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531 / 504150
E-Mail: jens-a.geissler@bib-info.de

Kerstin Troester
c/o Stadtbücherei Kaltenkirchen
Am Markt 10
24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191 958 440
E-Mail: kerstin.troester@bib-info.de

Mark Yeesune-Hlong Stellvertretender Vorsitzender
Veranstaltungen
- Online-Veranstaltung, ZoomBIB - Berufsverband Information Bibliothek e. V.Infos / Anmelden
- Online-Veranstaltung, ZoomBIB - Berufsverband Information Bibliothek e. V.Infos / Anmelden
Hier geht es zum Fortbildungskalender aller Kommissionen und Landesgruppen.
Frühere Veranstaltungen finden Sie im Archiv des Fortbildungskalenders.
Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen des BIB
Der Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB) ist Veranstalter eines breit gefächerten Fortbildungsprogramms für das die folgenden Bedingungen in Auszügen maßgeblich sind:
- Die Bedingungen gelten für alle von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workhops etc.) sowohl für Mitglieder als auch Nichtmitglieder. Sie gelten allerdings nicht für Studienreisen.
- Die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung ist begrenzt.
- Die Anmeldung wird von uns bestätigt. Anmeldungen unserer Mitglieder werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Verfügbarkeit von freien Plätzen können Nicht-Mitglieder an den Veranstaltungen teilnehmen.
- Das Kursentgelt (Rechnung) ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung sofort zu bezahlen.
- Teilnehmende können bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bzw. in Textform (Poststempel oder Datum der E-Mail) an uns kostenfrei zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt wird versucht den Platz mit einem Nachrückenden zu besetzen. Gelingt dies, wird die Rechnung storniert.
- Bei Nichterscheinen wird das volle Teilnehmerentgelt fällig.
- Wir als Veranstalter sind aus wichtigem Grund berechtigt zurückzutreten, insbesondere wenn nicht genügend Anmeldungen oder nicht von uns zu vertretende Gründe (z.B. Erkrankung des Referierenden) vorliegen und wir die Veranstaltung absagen müssen. Bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet.
- Nach Abschluss der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Voraussetzung ist die durchgehende Teilnahme an allen Teilen.
Den ausführlichen Text können Sie in den Teilnahmebedingungen für Fortbildungsveranstaltungen (Stand: 01. September 2024) nachlesen.
Regionales
Antworten der Parteien (alphabetisch)
Bibliotheksgesetz 2016
Am 24.6.2010 hatte die Landtagsfraktion des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) den Entwurf eines Bibliotheksgesetzes für Schleswig-Holstein in den Landtag eingebracht, flankiert von einer Pressemitteilung des SSW. Nach der Landtagswahl 2012 wurde das Thema Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen SSW, SPD und GRÜNEN.
Bereits 2010 wurde von den schleswig-holsteinischen Landesverbänden des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV), des Berufsverbandes Information Bibliothek (BIB) und des Vereins Deutscher Bibliothekare (VDB) die "Initiative Bibliotheksgesetz für Schleswig-Holstein" gegründet, um sich am weiteren Diskussionsprozess und dem Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen.
Nach mehreren Ausschusssitzungen, Stellungnahmen, Regionalkonferenzen und "Kieler Runden" ging die Diskussion um das geplante Gesetz im Laufe des Jahres 2015 in die entscheidende Phase. Im Juli 2016 wurde das Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein vom Landtag beschlossen.