Ergebnisse der BIB-Mitgliederbefragung zur Möglichkeit einer Sonntagsöffnung in Öffentlichen Bibliotheken
[veröffentlicht in BuB H. 4.2015, S. 171]
Praktisch Gleichstand: 49 Prozent der Befragten stimmen dem Positionspapier des BIB zur Sonntagsöffnung zu, 48 Prozent nicht.
Artikel § 14 des Kölschen Grundgesetzes (eine der Zusatzartikel) sagt: "Mer weis_et nie, mer stich nit drinn."
So ungefähr fühlt man sich, wenn man die mit Spannung erwarteten Ergebnisse der BIB-Mitgliederbefragung zur Möglichkeit einer Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken liest. In dem zur Abstimmung gestellten Positionspapier, das von Vorstand und Vereinsausschuss einstimmig verabschiedet worden ist ¹, spricht sich der BIB wie folgt für eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 7 aus:
- Der Berufsverband spricht sich für eine Erweiterung der Ausnahmetatbestände in Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesarbeitszeitgesetzes aus, und fordert folgende Gesetzesänderung ein:
- [...] § 10 Abs. 1 Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und Bibliotheken, [...] ²
Diese eindeutige Positionierung (ohne Einbindung der Mitglieder) ist in Mitgliedschaft und Fachöffentlichkeit stark kritisiert worden. Deshalb hat sich der Bundesvorstand entschieden, der Einladung an die BIB-Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung in Köln am 7. Februar 2015 eine Mitgliederbefragung in Form einer Abstimmungspostkarte beizufügen.
Von den 6 264 Mitgliedern (Stand Dezember 2014) haben 1 355 (21,6 Prozent) abgestimmt, davon stimmen 666 (49 Prozent) der neuen Position zu, 653 (48 Prozent) lehnen die Position ab, 36 Mitglieder (knapp 3 Prozent) enthalten sich oder haben ungültig abgestimmt.
BIB-Bundesvorstand und BIB-Vereinsausschuss werden sich mit dem vorliegenden Ergebnis, das keine klare Richtung vorgibt, noch ausführlich beschäftigen müssen.
"Mer weis_et nie, mer stich nit drinn." – nach der Befragung wissen wir einerseits mehr, andererseits stehen sich nun auch quantitativ validiert beide Positionen weiterhin unvereinbar gegenüber.
Tom Becker, Petra Kille und Vesna Steyer für den BIB-Bundesvorstand
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1) In BuB-Heft 6/2014, Seite 468f. findet sich eine ausführliche Darstellung zur Expertenanhörung, die für BIB-Vorstand und BIB-Vereinsausschuss Grundlage des auf dem vergangenen Bibliothekartag in Bremen vorgestellten Positionspapiers war. Das Positionspapier mit begleitenden Dokumenten findet sich unter www.bib-info.de/standpunkte/sonntagsoeffnung/. Der Vereinsausschuss hat dieses Positionspapier in seiner Sitzung in Hamburg im November 2014 ohne Gegenstimmen verabschiedet. Zur generellen Diskussion um die Sonntagsöffnung siehe auch das vergangene BuB-Heft (Februar 2015), das die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken als Schwerpunktthema hat.
2) Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dort heißt es zurzeit: [...] 7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken, [...]