Erläuterungen zur Fördermitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag fördernder Mitglieder soll mindestens in Höhe des höchsten von einem ordentlichen Mitglied zu entrichtenden Betrag liegen. (§ 3 der BIB-Geschäftsordnung).
Für den Mitgliedsbeitrag wird eine Rechnung zur Überweisung an die oben genannte E-Mailadresse versandt.